Vertragsauslegung
vom
Arbeitsvertrag
B. stand â nach langer Verhandlungsphase â in einem ArbeitsverhĂ€ltnis mit der C., welche spĂ€ter zufolge Fusion in der A. SA aufging. Die A. SA kĂŒndigte das ArbeitsverhĂ€ltnis am 12. MĂ€rz 2019 per 14. Juni 2019. B. gelangte mit verschiedenen Forderungen an das AGer ZĂŒrich und obsiegte teilweise; auf Berufung hin wurden ihm vom OGer ZH noch weitere der zuvor zurĂŒckgewiesenen AnsprĂŒche zuerkannt. Die A. SA fĂŒhrte dagegen Beschwerde vor BGer, welche abgewiesen wurde.Â
ErwÀgungen
Strittig war zunĂ€chst die Abmachung zwischen den Parteien. Dabei wird zuerst nach dem natĂŒrlichen Konsens geforscht; waren sich die Parteien (wie vorliegend) tatsĂ€chlich uneinig, ist der normative Konsens zu ermitteln. Nebst dem schriftlichen Arbeitsvertrag vom April 2004 existierte ein beidseits unterzeichnetes frĂŒheres Dokument vom Oktober 2003 mit «Sonderkonditionen», auf welche B. seine AnsprĂŒche stĂŒtzte, insbesondere eine AbgangsentschĂ€digung. Das OGer ZH hatte â anders als noch die Ersti [...]
Marco Kamber | legalis brief ArbR 17.10.2024