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URTEIL DES MONATS

Rein theoretische Kollusionsmöglichkeiten reichen nicht aus, um Untersuchungshaft zu begründen

Haft

Sachverhalt 

Die Staatsanwaltschaft See/Oberland führt eine Strafuntersuchung gegen A. wegen des Verdachts auf qualifizierte Veruntreuung und ungetreue Geschäftsbesorgung. Das Zwangsmassnahmengericht des Bezirks Hinwil versetzte A. mit Verfügung vom 10. Januar 2025 in Untersuchungshaft. Als Haftgrund wurde nebst dem dringenden Tatverdacht Kollusionsgefahr angenommen. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Obergericht des Kantons Zürich mit Beschluss vom 4. Februar 2025 ab. Mit Beschwerde vom 12. März 2025 gelangte A. gegen diesen Entscheid ans Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht bejaht ebenso wie die Vorinstanz den dringenden Tatverdacht und setzt sich in der Folge mit dem Haftgrund der Kollusionsgefahr auseinander. Es erinnert daran, dass strafprozessuale Haft wegen Kollusions- bzw. Verdunkelungsgefahr verhindern soll, dass die beschuldigte Person die wahrheitsgetreue Abklärung des Sachverhalts vereitelt oder gefährdet. Die theoretische Möglichkeit, dass der [...]

Sandro Horlacher | legalis brief StrR 19.05.2025