Beweiserheblichkeit und Privatgeheimnisse bei der Entsiegelung
StPO
Gegen den Beschuldigten A. wird eine Strafuntersuchung wegen Verbrechen gegen das BetĂ€ubungsmittelgesetz (Handel mit 1.2 kg Kokain) gefĂŒhrt. In dessen Rahmen verlangte er die Siegelung zweier sichergestellter Smartphones und berief sich auf den Schutz seiner PrivatsphĂ€re aufgrund intimer bzw. sexueller Kommunikation, da er «sexuelle Inhalte in Wort, Schrift, Sprachnachrichten und Bildern zum Ausdruck gebracht und geteilt» habe. Das Zwangsmassnahmengericht hiess das Entsiegelungsgesuch der Staatsanwaltschaft gut, A. gelangt dagegen an das Bundesgericht und beantragt die Aufhebung der VerfĂŒgung, Abweisung des Entsiegelungsgesuchs und Herausgabe der sichergestellten Mobiltelefone, eventualiter die RĂŒckweisung, subeventualiter eine richterliche Triage mit Aussonderung sĂ€mtlicher Kommunikation, welche seine PrivatsphĂ€re/IntimsphĂ€re betrifft.
Das Bundesgericht hĂ€lt fest, dass die Beschwerde zulĂ€ssig ist, wenn in Art. 264 StPO geregelte GeheimnisschutzgrĂŒnde angerufen und schlĂŒssig behauptet [...]
Johannes Mosimann | legalis brief StrR 17.09.2025