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VORGESTELLT

Ozan Polatli – «Oft ist bereits die Einleitung eines Strafverfahrens der Wendepunkt.»

Straf- & Strafprozessrecht

Ozan Polatli ist seit 2011 als Anwalt mit Schwerpunkt Strafverteidigung tätig. 2024 gründete er seine eigene Kanzlei in der wunderschönen Altstadt von Liestal.

Wann sind Sie das erste Mal mit dem Strafrecht in Kontakt gekommen?

Als Volontär bei der Staatsanwaltschaft. Ich habe das Strafrecht also zunächst aus der Perspektive der Strafverfolgung kennengelernt – und erst nach dem Anwaltspatent aus der Perspektive der Strafverteidigung. Das Kennen beider Perspektiven hilft mir bei meiner Arbeit.

Was sind Ihre alltäglichen Herausforderungen?

Fristen, Haftfälle und kurzfristig angesetzte Einvernahmen kollidieren regelmässig mit bereits geplanten Terminen. Dadurch entstehen Einsätze ausserhalb der Bürozeiten. Das mit der Familie zu koordinieren, ist nicht immer einfach.

Mit welcher Person aus dem Bereich des Strafrechts (aktuell oder historisch) würden Sie gerne für einen Tag die Rollen tauschen?

Rollen tauschen? Da fällt mir spontan niemand ein. Aber als Figur fasziniert mich Inspector Columbo: Er bleibt ruhig, macht seine Arbeit konsequent und begegnet auch beschuldigten Personen mit Respekt.

Haben Ihre Erfahrungen mit dem Strafrecht Sie bzw. die Sicht auf Menschen verändert?

Ja, deutlich. Früher dachte ich bei gewissen Taten: Wie kann ein Mensch nur so gewalttätig sein? Heute sehe ich sehr viel klarer, wie stark Biografie, Kindheit und Jugend, Bindungserfahrungen, Gewalt in der Herkunftsfamilie, Sucht, psychische Erkrankungen oder schlicht eine Abfolge von schlechten Entscheidungen in Ausnahmesituationen hineinspielen können. Das bedeutet nicht, dass ich Taten relativiere oder Verantwortung wegdiskutiere. Aber ich beurteile Menschen weniger eindimensional.

Machen Strafen Menschen zu besseren Leuten?

Oft ist bereits die Einleitung eines Strafverfahrens der Wendepunkt. Ob Strafe darüber hinaus regelmässig zu einer positiven Persönlichkeitsentwicklung führt, sehe ich kritisch.

Wenn Sie die Möglichkeit hätten, was würden Sie ändern (Strafnormen, Strafsystem, Prozess etc.)?

Einvernahmen sollten grundsätzlich audiovisuell aufgezeichnet werden – statt nur sinngemäss protokolliert. Das erhöht die Transparenz und reduziert Streit über Tonfall, Drucksituationen, Suggestivfragen oder Missverständnisse. Es stärkt die Beweisqualität, schützt beschuldigte Personen wie auch einvernehmende Behörden und erleichtert eine faire gerichtliche Würdigung.

Sandra Schultz | legalis brief StrR 19.01.2026