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VORGESTELLT

Marc Obrist – «Den Strafverfolgungsbehörden wäre bereits gedient, wenn der Strafprozess wieder ‹ultima ratio› wäre.»

Straf- & Strafprozessrecht

Marc Obrist hat an den Universitäten Basel und Luzern Rechtswissenschaften studiert, danach diverse Volontariate absolviert und ist seit 2018 bei der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, seit 2021 als Staatsanwalt, tätig. 

Wann sind Sie das erste Mal mit dem Strafrecht in Kontakt gekommen?

Mit dem eigentlichen Strafrecht in den AT-Vorlesungen bei Prof. Gless. Diese vermittelte den Vorlesungsstoff derart greifbar/packend, dass mein bereits vorhandenes Interesse am Strafrecht weiter bestärkt wurde und für mich schnell klar, dass ich künftig in diesem Bereich (Polizei, Staatsanwaltschaft) tätig sein möchte.

Generell mit dem Thema «Krimi» gelangte ich aber bereits in jungen Jahren in Kontakt, sei es durch die (Hör-)Bücher «TKKG» oder die damals im TV aufkommenden Polizei-/Gerichtsshows. Später haben auch die grösseren Straffälle (true crime) in der Schweiz sowie international mein Interesse geweckt.

Was sind Ihre alltäglichen Herausforderungen?

Die grösste Herausforderung ist sicherlich das Management der vielen parallelen Verfahren, welche aufgrund gewisser Umstände (Haftverfahren, Verfahren mit drohendem Beweisverlust etc.) priorisiert werden müssen. Das führt leider auch dazu, dass gewisse Verfahren aufgrund der genannten Priorisierung nicht wie gewünscht vorangetrieben werden können. Dies ist für die Beteiligten belastend, schwer nachvollziehbar und – auch für uns – unbefriedigend.

Mit welcher Person aus dem Bereich des Strafrechts (aktuell oder historisch) würden Sie gerne für einen Tag die Rollen tauschen?

Als das PJZ (Zürcher Polizei- und Justizzentrum) 2022 eröffnet wurde, durfte sich die Bevölkerung zuvor melden, um sich zur Testung des Gefängnis-Dienstbetriebs für vier Tage einsperren zu lassen. Mit diesen Probanden hätte ich sehr gern die Rolle getauscht, um dieses Setting selber mal zu erleben.

Im PJZ durfte ich auch mal an einer Weiterbildung teilnehmen, an welcher ein Opfer eines Sexualdelikts während einer Stunde völlig offen über seine Erfahrung und Gefühle im Rahmen des gesamten Strafprozesses Auskunft gab. Da wurden die Teilnehmenden ansatzweise in die Rolle resp. Perspektive des Opfers versetzt. Dies war eine sehr eindrückliche, lehrreiche und prägende Erfahrung.

Einen kommunikativen Austausch oder eine Begleitung hätte ich schliesslich gerne mit Pikettstrafverteidigerinnen und Pikettstrafverteidigern von grossen, Aufmerksamkeit erregenden Fällen. Ich stelle mir immer wieder die Frage, wie z. B. ein erster Kontakt mit der (zuvor unbekannten) Klientschaft abläuft und wie dort (weiter) vorgegangen wird.

Haben Ihre Erfahrungen mit dem Strafrecht Sie bzw. die Sicht auf Menschen verändert?

Die Sicht ist grauer und weniger «schwarz-weiss» geworden. Wir behandeln teilweise inhaltlich die genau gleichen Fälle, jedoch mit involvierten Personen, welche komplett unterschiedlich sind, einen anderen Background haben etc. Heute sehe ich diese Personen differenzierter, da jede ihre eigene Geschichte, Beweggründe, Lebenssituation hat. Das rechtfertigt das Begangene natürlich nicht. Ich denke, dass ich generell weniger voreingenommen bin und mir selber ein Bild mache, bevor ich etwas werte.

Machen Strafen Menschen zu besseren Leuten?

Bei gewissen Personen, insbesondere den Spontantätern, kann das Durchleben des gesamten Strafprozesses, nicht unbedingt die Strafe am Ende, sicherlich die Legalprognose verbessern.

Der Vorteil an unserem System ist, dass es neben den Strafen auch noch die Massnahmen gibt und selbst bei den Strafen eine grosse Varietät besteht (bedingt, unbedingt; Electronic Monitoring, Halbgefangenschaft etc.). Das ermöglicht es uns auch, in speziellen Einzelfällen eine individuelle Strafe zu beantragen, welche sowohl der Tat und der beschuldigten Person als auch den Betroffenen und der Gesellschaft am ehesten gerecht wird. «Die gerechte Strafe» wird es – vom abgekürzten Verfahren abgesehen – aber wohl in den seltensten Fällen geben, da diesbezüglich alle Involvierten andere Sichtweisen haben. Entscheidend ist, dass eine Reaktion erfolgt und nicht die Höhe dieser.

Die unbelehrbaren Personen beeindrucken Strafen nicht. Diese haben meistens ohnehin nichts mehr zu verlieren. Dennoch bleibt als Reaktion halt nichts anderes als eine Strafe übrig.

Wenn Sie die Möglichkeit hätten, was würden Sie ändern (Strafnormen, Strafsystem, Prozess etc.)?

In puncto Anzeigebereitschaft/-möglichkeit: Es wäre den Strafverfolgungsbehörden bereits gedient, wenn das Strafrecht und der Strafprozess wieder «ultima ratio» – und nicht das Allerheilmittel jeglicher Konflikte – wären.

Ein grosses und immer grösser werdendes Problem ist in der Praxis zudem das mangelhafte Platzangebot für Beschuldigte, welche aufgrund ihrer psychischen Krankheit und der daraus folgenden Gefährlichkeit nicht in Freiheit belassen werden können, zur Behandlung ihrer Krankheit jedoch auch nicht in ein Gefängnis gehören. Hier gibt es aktuell leider viel zu wenig Behandlungsplätze resp. lange Wartezeiten, so dass die Beschuldigten bis zum Freiwerden eines Platzes dennoch im Gefängnis untergebracht werden müssen, wo die Behandlung nicht gleichwertig garantiert werden kann. Diese Situation ist für alle, insbesondere die Betroffenen, sehr unbefriedigend.

Sandra Schultz | legalis brief StrR 18.02.2026