Abgrenzung unentgeltliches Praktikum / Arbeitsvertrag
Art. 18 Abs. 1 OR, , Art. 320 Abs. 2 OR
Arbeitsvertrag, AusbildungA hatte in Rumänien eine höhere Ausbildung absolviert und auch bereits Berufserfahrungen gesammelt. Ab dem 3. Januar 2017 arbeitete sie bei B. Am 21. Februar 2018 kündigte A die Zusammenarbeit fristlos. B macht geltend, Letztere als unentgeltliches Praktikum eingeordnet zu haben, wohingegen A gemäss ihren prozessualen Ausführungen von einem entgeltlichen Arbeitsverhältnis ausging (Art. 320 Abs. 2 OR). B hatte A während den 14 Monaten der Zusammenarbeit nie einen Lohn ausbezahlt, und A hatte nie einen solchen verlangt.
Nach der Beendigung der Zusammenarbeit klagte A (unter anderem) einen Lohn für die 14-monatige Tätigkeit bei B ein. Mit Urteil vom 22. Dezember 2021 wies das Tribunal civil de l'arrondissement de Lausanne die Klage ab mit der Begründung, es habe sich um ein unentgeltliches Praktikum gehandelt. Mit Entscheid vom 3. Februar 2023 schützte das Cour d'appel civile du Tribunal cantonal du canton de Vaud den erstinstanzlichen Entscheid – wie auch alsdann das Bundesgericht mit Ur [...]
Marco Kamber | legalis brief ArbR 22.02.2024