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REGESTEN

Arbeitslosenversicherung / Kurzarbeitsentschädigung / Rückforderung

BGer 8C_306/2023 vom 07.03.2024 (Publikation vorgesehen)

Art. 31 AVIG , Art. 46b AVIV

Kurzarbeit

Streitig und zu prüfen ist, ob die Vorinstanz Bundesrecht verletzte, indem sie die vom Beschwerdegegner am 6. April 2021 verfügte und mit Einspracheentscheid vom 1. Juni 2021 bestätigte Rückforderung zu Unrecht an die Beschwerdeführerin ausbezahlter Kurzarbeitsentschädigung während der COVID-19-Pandemie im Betrag von insgesamt Fr. 256 162.15 schützte. Es ist vorliegend unbestritten, dass die Geschäftsführerin der Beschwerdeführerin anlässlich der Arbeitgeberkontrolle vom 24. März 2021 ein Dokument unterzeichnet hatte, in dem namentlich festgehalten wird, dass für neun ausdrücklich genannte Mitarbeitende keine Arbeitszeiterfassung (bzw. lediglich eine Absenzenkontrolle) existiere. Auf dem Formular wird ausserdem vermerkt, dass die unterzeichnende Person mit rechtsgültiger Unterschrift die Richtigkeit dieser Verlautbarungen bestätige und nachträglich eingereichte Unterlagen eine im Zeitpunkt der Arbeitgeberkontrolle fehlende betriebliche Arbeitszeitkontrolle nicht ersetzen könnten. Die Bes [...]

| legalis brief ArbR 22.05.2024