Branchen- und ortsüblicher Lohn als Mindestlohn?
BGer 4A_539/2023 vom 04.09.2024
Art. 3 ave GAV Personalverleih , Art. 20 AVG , Art. 48 AVV
GAV, Lohn, PersonalverleihAcht Arbeitnehmer («die Kläger») waren bei der Firma I. AG als temporäre Mitarbeiter angestellt. Sie alle leisten ihre Einsätze in der Firma J. AG, welche im Bereich der Herstellung, des Verkaufs und des Vertriebs von Esswaren tätig ist. Der Stundenlohn der Arbeitnehmer betrug jeweils zwischen CHF 19 und CHF 24.
Im Juni 2021 reichten die Arbeitnehmer Klage ein und forderten Lohndifferenzen zum Minimallohn gemäss allgemeinverbindlich erklärtem (ave) GAV Personalverleih in unterschiedlicher Höhe (von circa CHF 620 bis circa CHF 11'000). Die Verfahren wurden vereinigt.
Das Tribunal de prud’hommes de l’arrondissment de la Broye et du Nord vaudois hiess die Klage mit Urteil vom 20. Juli 2022 gut. Das Cour d’appel civile du Tribunal cantonal du canton de Vaud hob das Urteil auf. Die Kläger gelangten mit Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht
Erwägungen
In der Sache ging es um die anwendbaren Mindestlohnbestimmungen. Die Kläger forderten die Differenz zw [...]
Patrick Näf | legalis brief ArbR 21.11.2024