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URTEILSBESPRECHUNGEN

Fristlose Kündigung

vom

Fristlose Kündigung

B. wurde von A. als Allrounder, Hauswart, Chauffeur und Butler angestellt und bewohnte während seiner Anstellung eine 3,5-Zimmer-Einliegerwohnung im Landgut Y., welches A. gehört. Am 22. März 2021 kündigte A. das Arbeitsverhältnis mit B. fristlos. Begründet wurde dieser Schritt damit, dass B. am 20. März 2021 den Lift in der Liegenschaft Y. mit seinem Fuss blockiert und zugleich A. gedroht habe. Im Laufe des Verfahrens ergänzte A., dass B. am 22. März 2022 [recte: 2021] die Ehefrau von A. unvermittelt angeschrien und ihr gegenüber ebenfalls Drohgebärden gemacht habe; beide hätten sich danach um Leib und Leben gefürchtet. Schliesslich habe am 22. März 2021 ein Drittunternehmen das Aussendeck der Liegenschaft Y. reinigen wollen; B. habe sich geweigert, die dafür notwendigen Wasserhähne zu öffnen. Im Übrigen habe es mehrfache Verwarnungen gegeben.

Das AGer LU hatte eine darauf folgende Klage von B. weitgehend geschützt. Das KGer LU bestätigte das Urteil, ebenso das BGer auf Beschwe [...]

Marco Kamber | legalis brief ArbR 21.08.2025