Fristlose Kündigung im öffentlichen Personalrecht wegen Verweigerung der Maskentragung und des vertrauensärztlichen Untersuchs

BGer 8C_271/2023 vom 19.06.2023

§ 18 PG/ZH , Art. 21 PR/ZH , Art. 84 PR/ZH , Art. 182 AB PR/ZH , Art. 337 OR

Fristlose Kündigung, Krankheit

Gerechtfertigte fristlose Kündigung im öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis nach verweigertem vertrauensärztlichem Untersuch und Verweigerung der Maskentragung: eine Betriebspsychologin der Stadt Zürich verweigerte die Maskentragung am Arbeitsplatz trotz anderweitiger Anordnung. Sie stützte sich dabei auf ein mehrere Monate zuvor ausgestelltes Arztzeugnis, wonach sie aus gesundheitlichen Gründen im öffentlichen Verkehr keine Maske tragen könne. Das Bundesgericht erwog, dass die Arbeitgeberin bei einem solchen Arztzeugnis berechtigt einen vertrauensärztlichen Untersuch anordnen durfte. Die Verweigerung desselben und gleichzeitig der weisungsgemässen Umsetzung der Arbeit (mit Maske) trotz Abmahnung stellen schwere Verletzungen der Dienst- und Treuepflichten dar. Mindestens im Rahmen des Entscheides des Bundesgerichts nicht weiter geprüft wurde die Rechtmässigkeit der dem Sachverhalt zugrunde liegenden Weisung, am Arbeitsplatz die Maske zu tragen (von deren Rechtsmässigkeit aber offenbar [...]

Marco Kamber | legalis brief ArbR 18.07.2023