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URTEILSBESPRECHUNGEN

Lohnfortzahlung bei Suchterkrankungen

vom

Krankheit, Lohnfortzahlung

B. war seit dem 1. Februar 2007 als Servicetechniker Öl/Gas bei der A. AG angestellt. Am 26. September 2022 verursachte B. mit einem Blutalkoholgehalt von 1.9 Promille einen Verkehrsunfall, der zum sofortigen Entzug des Führerausweises und einer Verurteilung durch die Staatsanwaltschaft führte. Vom 26. September 2022 bis zum 31. Januar 2023 war er infolge einer diagnostizierten Alkoholabhängigkeit und deren teils stationärer Behandlung vollständig arbeitsunfähig. Die Parteien hoben das Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen auf. Strittig war danach die Lohnfortzahlung für B. Die Vorinstanzen hiessen die Klage von B. gut, wogegen die A. AG an das Bundesgericht gelangte.  

Erwägungen

In E. 2.1 und E. 2.2. fasste das Bundesgericht die Begründung der Vorinstanz für die Klagegutheissung sowie die Argumentation der A. AG zusammen. Letztere hatte argumentiert, dass B. nicht nur unverschuldet (wegen Alkoholsucht mit Krankheitswert), sondern auch verschuldet an der Arbeitslei [...]

Martina Aepli | legalis brief ArbR 20.11.2025