Öffentliches Personalrecht / Kündigung von bundespersonalrechtlichen Arbeitsverhältnissen / falsche Angaben in einem medizinischen Fragebogen

Art. 336 OR , Art. 10 Abs. 3, Art. 27 Abs. 2 lit. b, Art. 28 Abs. 1, Art. 34b Abs. 1 lit. a, Art. 34c BPG , Art. 10 ZSTEBV , Art. 26 Abs. 2, Art. 173, Art. 183 Abs. 1 lit. a, Art. 184 GAV SBB

Kündigung

2009 bewarb sich eine Frau bei den SBB als Kundenbegleiterin. In einem medizinischen Fragebogen gab sie an, keine gesundheitlichen Probleme zu haben. In der Anleitung zum Fragebogen stand, «gesundheitliche Probleme» seien solche, «die wiederholt auftreten und eine periodische spezialärztliche Kontrolle und/oder die Einnahme von Medikamenten erfordern. Bitte geben Sie auch dann mögliche Gesundheitsstörungen an, wenn Sie im Alltag keine Schmerzen haben und sich arbeitsfähig fühlen.» Die Frau wurde angestellt. 2021 stellte sich heraus, dass bei ihr seit 2016 eine myotonische Steinert-Dystrophie diagnostiziert ist. Die Angestellte ist zu 100% arbeitsfähig, es besteht aber ein erhöhtes Risiko einer zukünftigen Invalidität. Als den SBB dies bekannt wurden, kündigten sie der Frau ordentlich. Das Bundesverwaltungsgericht schützte die Entlassung. Die Frau erhebt Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten. Das Anstellungsverhältnis von SBB-Mitarbeitenden richtet sich nach Bundespersonalrec [...]

Julian Marbach | legalis brief ArbR 22.11.2023