Schadenersatz wegen verzögerter Referenzauskunft
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Arbeitgeberpflichten, Fürsorgepflicht, Referenzauskunft
A. war ein Arbeitnehmer der B. AG. Am 11. November 2014 schloss die FINMA eine Untersuchung gegen die B. AG ab und stellte fest, dass diese durch das Verhalten ihrer Mitarbeiter und die Verletzung von Organisationsvorschriften gegen die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit in schwerwiegender Weise verstossen habe. Auch andere, ausländische Behörden führten Untersuchungen gegen die B. AG.
Am 2. Dezember 2014 teilte die B. AG A. die ordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses per 30. Juni 2015 mit. Am 3. Dezember 2014 kündigte A. seinerseits das Arbeitsverhältnis und retournierte der B. AG deren Kündigungsschreiben vom 2. Dezember 2014, was die B. AG alsdann bestätigte.
Am 1. Juni 2015 schloss A. mit der Bank C. einen neuen Arbeitsvertrag für eine Stelle per 1. August 2015 ab, wobei er seine Tätigkeit am 3. August 2015 aufnehmen sollte. Der Arbeitsvertrag stand unter dem Vorbehalt der Erteilung einer Referenz durch di [...]
Marco Kamber | legalis brief ArbR 21.08.2025