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URTEILSBESPRECHUNGEN

Verrechnung einer Lohnforderung nach Beendigung des ArbeitsverhÀltnisses

vom

Lohn, LohnrĂŒckbehalt

Der KlĂ€ger war vom 1. Dezember 2019 bis zum 30. November 2020 als GeschĂ€ftsfĂŒhrer der Beklagten tĂ€tig. Nach Beendigung des ArbeitsverhĂ€ltnisses machte er ausstehende Lohnforderungen in Höhe von CHF 19'166.65 geltend. Diese umfassten den Lohn fĂŒr November 2020 sowie den anteiligen 13. Monatslohn fĂŒr das Jahr 2020. Die Beklagte verweigerte die Zahlung und berief sich auf eine Verrechnung mit Schadenersatzforderungen. Sie warf dem KlĂ€ger verschiedene Pflichtverletzungen vor, darunter namentlich Mehrkosten aus einem Leasingvertrag, ĂŒberhöhten Rabatten oder unterlassener MĂ€ngelbehebung.

Das Bezirksgericht Baden hiess die Klage gut und verpflichtete die Beklagte zur Zahlung des ausstehenden Lohns. Die Beklagte erhob daraufhin Berufung beim Obergericht Aargau mit dem Antrag auf Abweisung der Klage.

ErwÀgungen

Das Obergericht bestĂ€tigt zunĂ€chst, dass eine Verrechnung nach Art. 120 OR nur möglich ist, wenn sich zwei fĂ€llige Forderungen gegenĂŒberstehen. EinschrĂ€nkend ist [...]

Christine Bassanello | legalis brief ArbR 20.02.2025