Frist zur Geltendmachung des Begehrens um Auskunft oder Einsicht
AktionÀrsrechte, Generalversammlung, Informationsrechte
Am 24. April 2023 fand die ordentliche Generalversammlung der C. AG (Gesuchsgegnerin) statt. Am 12. September 2023 wurde zudem eine ausserordentliche Generalversammlung der Gesuchsgegnerin abgehalten. Am 12. Oktober 2023 reichten zwei AktionĂ€re (Gesuchsteller) beim Einzelgericht des Handelsgerichts des Kantons ZĂŒrich ein Gesuch um Auskunft nach Art. 697 OR und um Einsicht nach Art. 697a OR ein. Die Gesuchsteller beantragten Auskunft zu diversen Fragen im Zusammenhang mit der Jahresrechnung 2021 und zu Sanierungsmassnahmen sowie Einsicht in das Aktienbuch der Gesuchsgegnerin.
Umstritten vor dem Handelsgericht war insbesondere, ob die Gesuchsteller die mit Art. 697b OR neu eingefĂŒhrte Klagefrist von 30 Tagen fĂŒr die Geltendmachung der anlĂ€sslich der Generalversammlung gestellten Einsichts- und Auskunftsbegehren gewahrt hatten.
ErwÀgungen
Das Handelsgericht hÀlt zunÀchst fest, dass gemÀss Art. 697 OR jeder AktionÀr berechtigt ist, an der Generalversammlung vom Verw [...]
Adrian Schmidlin | legalis brief GesR 02.07.2024