Eigener Kostenvorschuss bei einer Widerklage – Praxisänderung des Mietgerichts Zürich nach der Revision der ZPO
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ZPO-Revision
Die Klägerin reichte eine Klage betreffend Feststellung ein, dass ein von der Beklagten behauptetes Mietverhältnis nicht bestehe. Nach Eingang des Kostenvorschusses wurde der Beklagten Frist zur schriftlichen Klageantwort angesetzt. Mit dieser erhob sie gleichzeitig Widerklage und verlangte die Bezahlung von Mietzinsen gestützt auf den umstrittenen Mietvertrag in der Höhe von mehreren zehntausend Franken, welche in der Zeit fällig geworden wären, als der Vertrag Bestand hatte.
Erwägungen
Das Mietgericht führte zunächst aus, dass mit der Revision von Art. 98 ZPO der Kostenvorschuss auf maximal die Hälfte der mutmasslichen Gerichtskosten begrenzt worden sei; Art. 94 Abs. 2 ZPO sei jedoch unverändert geblieben, wonach die Streitwerte von Klage und Widerklage bei der Bestimmung der Prozesskosten nicht zusammengerechnet würden, soweit die Klagen einander ausschliessen. Der Gesetzgeber habe jedoch die Frage offengelassen, wie die Vorschüsse auf die Parteien zu verteilen seien, wenn [...]
Daniel Wiesendanger | legalis brief MietR 03.12.2025