Aufhebung eines Schuldspruchs wegen versuchten Mordes aufgrund einer Verletzung des Verbots der reformatio in peius
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StPO
Das Bundesgericht hatte eine Beschwerde gegen ein Urteil des Kantonsgerichts des Kantons Waadt (fortan: Kantonsgericht) vom 31. Januar 2024 zu beurteilen. Ausgangspunkt bildete die Verurteilung von A. wegen versuchten Mordes (neben weiteren Schuldsprüchen), nachdem das erstinstanzliche Strafgericht A. noch «lediglich» der schweren Körperverletzung schuldig sprach. Gegen die erstinstanzliche Verurteilung hatten sowohl A. als auch die Staatsanwaltschaft Berufung erhoben, wobei Letztere Anträge zur Höhe der Strafe, nicht jedoch zur rechtlichen Einstufung der Tat stellte. Vor der Urteilsfällung teilte das Kantonsgericht den Parteien mit, dass es sich gemäss Art. 344 StPO vorbehalte, den fraglichen Tatbestand als versuchten Mord zu würdigen, und gab diesen die Möglichkeit zur Stellungnahme. Anlässlich der Berufungsverhandlung verlangte die Staatsanwaltschaft sodann – im Gegensatz zu ihrer Berufungserklärung – eine Verurteilung wegen versuchten Mordes.
In seiner Begründung befasst sich d [...]
Marco Belser | legalis brief StrR 15.10.2025