Aussagewürdigung und Glaubhaftigkeitsgutachten
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StPO
Gegen den Beschuldigten A. wurde ein Strafverfahren wegen Sexualdelikten, Drohung und Nötigung zulasten seiner vormaligen Ehefrau und Privatklägerin geführt. Er bestreitet sämtliche Vorwürfe, betreffend die Hauptvorwürfe der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung liegen Aussagen der Privatklägerin und Indizien vor, aber keine Zeugenaussagen und keine direkten Beweise. Das Obergericht Solothurn sprach A. der sexuellen Nötigung, Vergewaltigung, Drohung und Nötigung schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
A. gelangt an das Bundesgericht und beantragt, er sei vollumfänglich freizusprechen. Eventualiter sei die Sache mit der Weisung, ein Glaubhaftigkeitsgutachten in Auftrag zu geben, zur Neubeurteilung an das Obergericht zurückzuweisen.
Das Bundesgericht verweist zunächst auf seine Willkürkognition und rekapituliert seine Rechtsprechung zu Glaubhaftigkeitsgutachten. Demnach stellen die Aussagen des Opfers Beweismittel dar, die primär [...]
Johannes Mosimann | legalis brief StrR 17.09.2025