BetmG / Einziehung

Art. 69, Art. 333 Abs. 1 StGB , Art. 19b, Art. 26 Betm , Art. 26, Art. 36 BV

BetmG

Beim BeschwerdefĂŒhrer wurden anlĂ€sslich einer Grenzwachtkontrolle 2,7 Gramm Marihuana und 0,6 Gramm Haschisch gefunden. Die Vorinstanzen verfĂŒgten jeweils einen Freispruch betreffend Verstoss gegen das BetmG, ordneten hingegen die Einziehung und Vernichtung des beschlagnahmten Cannabis an. In einem neuen Grundsatzentscheid klĂ€rt das Bundesgericht die Frage der Einziehbarkeit von geringen Mengen Cannabis (max. 10 Gramm) nach Art. 19b BetmG. Nach geltender Rechtsprechung zu Art. 69 Abs. 1 StGB mĂŒssen die einzuziehenden GegenstĂ€nde einen Bezug zu einer Straftat (Anlasstat) aufweisen, indem sie zur Begehung dieser Tat gedient haben oder dazu bestimmt waren. Das Gericht hat zudem zu prĂŒfen, ob es hinreichend wahrscheinlich ist, dass der Gegenstand in der Hand des TĂ€ters oder der TĂ€terin in der Zukunft die Sicherheit von Menschen, die Sittlichkeit oder die öffentliche Ordnung gefĂ€hrdet. In PrĂ€zisierung seiner Rechtsprechung hĂ€lt das Bundesgericht fest, dass in FĂ€llen von erlaubtem Umgang mit BetĂ€u [...]

Stefanie Stoll | legalis brief StrR 18.09.2023