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PRAKTISCHES

Dos and Don'ts bei Erhalt der Anklageschrift

Anklagegrundsatz, Straf- & Strafprozessrecht

Sofern die Staatsanwaltschaft der Ansicht ist, dass der Tatvorwurf gegen beschuldigte Personen durch ein Gericht beurteilt werden sollte, übergibt sie mittels Ausfertigung der Anklageschrift die Verfahrensleitung an das erstinstanzliche Gericht ab. Bereits bei Erhalt dieser Anklageschrift gibt es einige Punkte bei der Strafverteidigung zu beachten: 

Dos

  • Anklageschrift mit beschuldigter Person durchgehen und besprechen
  • Für die Vorstellung eines ungefähren Strafmasses die beantragte Zusammensetzung des Gerichts beachten (Einzel- oder Dreiergericht, Strafkammer)
  • Rubrum kontrollieren und Kenntnis von allfälligen Privatklägern oder Privatklägerinnen nehmen
  • Sollte das erstinstanzliche Gericht sich nach Erhalt der Anklage nicht zeitnah für einen Hauptverhandlungstermin melden: nachfragen

Don'ts

  • Keine aktuellen Aktenkenntnisse haben
  • Eine allfällige Verletzung des Anklageprinzips nicht bereits jetzt prü [...]

Cinzia Fallegger-Santo | legalis brief StrR 18.06.2024