Dos and Don'ts der Strafverteidigung – Die allgemeinen Tücken des Berufungsverfahrens

Rechtsmittel, Straf- & Strafprozessrecht

Die erstinstanzliche Hauptverhandlung endet jeweils mit der Verkündung des Strafmasses und der darauf folgenden mündlichen Urteilsbegründung des Gerichts. Dabei ergibt sich oft die Konstellation, dass die beschuldigte Person mit gewissen Verurteilungen und/oder der Strafe nicht einverstanden ist und das Urteil von der nächst höheren Instanz prüfen lassen möchte. Für diese Fälle steht den beschuldigten Personen die Berufung offen. 

Do

  • Die Begründung erfolgt meist nur summarisch und vor allem nur mündlich in der Urteilseröffnung vor der ersten Instanz. Bestehen bei der beschuldigten Person Zweifel über die Akzeptanz des Urteils: vorsorglich Berufung anmelden. 
  • Die Zeit während der Ausfertigung des schriftlichen Urteils als Bedenkzeit nutzen und Beratungsgespräche mit der beschuldigten Person durchführen und diese über Ablauf des Berufungsverfahrens inkl. Kosten und Risiken korrekt und umfassend aufklären sowie allfällige Beweisanträge prüfen.
  • [...]

Cinzia Fallegger-Santo | legalis brief StrR 19.06.2023