Dos and Don’ts der Strafverteidigung – Sockelverteidigung
Straf- & Strafprozessrecht
Unter dem Begriff Sockelverteidigung versteht man die (mehr oder weniger koordinierte) Zusammenarbeit zwischen Verteidigern von Mitbeschuldigten. Der Begriff ist unscharf und umfasst eine breite Praxis: Sie reicht von informellen Abstimmungen im Vorverfahren (z.B. ob Mandanten Aussagen tätigen) bis hin zu koordinierten Prozessstrategien, abgestimmten Beweisanträgen oder sogar gemeinsamen Verteidigungslinien.
Ziel solcher Koordination ist häufig, ungünstige Beweiserhebungen zu vermeiden oder durch abgestimmtes Vorgehen eine stärkere Verteidigungsposition aufzubauen. Gleichzeitig bleibt jede Verteidigerin und jeder Verteidiger ausschliesslich den Interessen des eigenen Mandanten verpflichtet. Die Praxis bewegt sich dabei im rechtlich Zulässigen und ist – trotz gewisser Skepsis seitens der Strafbehörden – ein legitimes und oft gebotenes Verteidigungsinstrument. Allerdings ist stets zu berücksichtigen, dass solche Allianzen fragil sind und ein Scheitern erhebliche Risiken birgt.
Sandra Schultz | legalis brief StrR 15.04.2026