Einverständliche Fremdgefährdung / fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs

Art. 12 Abs. 3, Art. 115, Art. 125 Abs. 1, Art. 129, Art. 224, Art. 237, Art. 238 StGB , Art. 5a VLK , VRV.L , Art. 6 Abs. 1 KdtV , Weisungen SHV vom 1. September 2015 , SERA [Standardised European Rules of the Air]

StGB AT, StGB BT

Der Beschwerdeführer hatte bei einem Prüfungsflug für Tandemgleitflieger die Fluggeschwindigkeit falsch eingeschätzt und einen Absturz verursacht, bei dem der Passagier verletzt wurde. Er wurde wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung verurteilt und beantragt Freispruch. Vom Vorwurf der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs wurde er freigesprochen, wogegen die Bundesanwaltschaft Beschwerde führt. Der Beschwerdeführer machte u.a. geltend, der Passagier – selber als Solopilot brevetiert – habe bewusst in eine Situation mit einem erhöhten Risiko eingewilligt, da er gewusst habe, dass das Fliegen mit einem Anfänger mehr Risiken berge. Der Gleitschirmunfall ist als einverständliche Fremdgefährdung zu werten. Sie ist grundsätzlich strafbar. Ihre dogmatische Einordnung ist noch ungeklärt und es gibt in der Lehre eine Vielzahl von Lösungsansätzen. Im Resultat haben sie aber gemeinsam, dass bei sportlichen Aktivitäten von einer strafrechtlichen Ahndung abgesehen werden sollte, [...]

Nelly Haldi | legalis brief StrR 18.07.2023