Entsiegelung – grobe Verfahrensfehler
BGer 7B_28/2025 vom 23.03.2026
Art. 248 StPO
Straf- & StrafprozessrechtDem inhaftierten Beschwerdeführer wurde bei einer Zellenkontrolle ein Mobiltelefon abgenommen, das später beschlagnahmt und der Polizei übergeben wurde. Nachdem er am 4. Oktober 2024 die Siegelung verlangte, stellte die Staatsanwaltschaft ein Entsiegelungsgesuch. Das Zwangsmassnahmengericht verneinte ein gültiges Siegelungsgesuch und gab das Gerät zur Durchsuchung frei, worauf der Beschwerdeführer Beschwerde ans Bundesgericht erhob. Die Beschwerde wurde vom Bundesgericht mit Urteil vom 23. März 2026 gutgeheissen.
Erwägungen
In der Sache hielt das Gericht fest, dass das Siegelungsverfahren nach Art. 248 ff. StPO dem Schutz von Geheimnissen dient und bereits ein sinngemässes Geltendmachen eines Geheimnisinteresses genügt (E. 2.1). Die Vorinstanz habe den Siegelungsantrag des Beschwerdeführers als ungenügend erachtet, da er lediglich auf private Kommunikation mit Partnerin und Familie verwiesen habe (E. 2.2–2.3). Das Bundesgericht widersprach dieser Auffassung [...]
Linda Fischer | legalis brief StrR 15.04.2026