Erkennungsdienstliche Erfassung
vom
StPO
Gegen den Beschuldigten A. werden zwei Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt gefĂŒhrt. Das erste lĂ€uft unter dem Titel Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Hinderung einer Amtshandlung und betrifft die Teilnahme an einem Demonstrationszug vom 1. Mai 2023, aus dessen Menge heraus es zu einer Körperverletzung und SachbeschĂ€digung zum Nachteil von Polizeibeamten gekommen sein soll. Das zweite Strafverfahren wegen des Verdachts auf Raub bzw. rĂ€uberischen Diebstahls bezieht sich darauf, dass A. ein DosengetrĂ€nk aus einem LadengeschĂ€ft entwendet und danach zur Beutesicherung eine Ladendetektivin verletzt haben soll.
Die Staatsanwaltschaft erliess einen Befehl zur erkennungsdienstlichen Erfassung, welchen sie gleichentags mit dessen Eröffnung unmittelbar vollzog. Die von A. gegen die Anordnung der erkennungsdienstlichen Erfassung gefĂŒhrte Beschwerde wurde durch das Appellationsgericht Basel-Stadt abgewiesen. A. gelangt an das Bundesgericht und beantragt die Aufhebu [...]
Johannes Mosimann | legalis brief StrR 19.11.2025