Grundsatz der Unteilbarkeit
StGB BT, StPO
Zwei Beschwerdeführer haben in Genf einen Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs akzeptiert, der wegen Hausbesetzung bzw. wegen Teilnahme an einer widerrechtlichen Party in einem in Renovierung befindlichen Gebäude gegen sie sowie zahlreiche andere Beteiligte erlassen wurde. Nachdem die Beschwerdeführer den Strafbefehl in Rechtskraft erwachsen liessen, wurde die Strafanzeige von den Eigentümern der Liegenschaft zurückgezogen. Die Beschwerdeführer rügen zuletzt mit Beschwerde in Strafsachen, dass der in ihrem Fall erst nach Rechtskraft erfolgte Rückzug des Strafantrags in analoger Anwendung von Art. 392 und Art. 356 Abs. 7 StPO zur Aufhebung der sie betreffenden Strafbefehle führe und die Nichteinstellung der Verfahren den Grundsatz der Unteilbarkeit des Strafantrags gemäss Art. 32 und Art. 33 StGB verletzten. Der Wegfall einer Voraussetzung für die Eröffnung der Strafverfolgung, wie etwa ein Rückzug des Strafantrags, der erst nach Rechtskraft des Urteils bzw. des Strafbefehls eintritt, stellt ke [...]
Stefanie Stoll | legalis brief StrR 22.03.2023