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URTEILSBESPRECHUNGEN

Höchstrichterliches Beharrungsvermögen

BGer 6B_942/2025 vom 25.03.2026

Art. 19 Abs. 2 lit. a BetMG

Straf- & Strafprozessrecht

Das Appellationsgericht Basel-Stadt verurteilte A. wegen mengenmässig qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und weiterer Delikte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten. A. führt Beschwerde an das Bundesgericht, beantragt einen Schuldspruch wegen lediglich einfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und wiederholt diverse vorinstanzlich abgewiesene Beweisanträge zur Frage, wann Kokain die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen kann. Insbesondere hält sie die vom Bundesgericht in BGE 109 IV 143 aufgestellten Grenzwerte zur mengenmässigen Qualifikation für willkürlich, das Bundesgericht habe [damals im Jahr 1983, Anmerkung des Verfassers] in die Unabhängigkeit der Sachverständigen eingegriffen. Heute sei man um vier Jahrzehnte an Forschung und suchtmedizinischer Erfahrung reicher, weshalb sich die Frage stelle, wie die Grenzwerte nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaften festzulegen seien, was einer gutachterlichen Abklärung bed [...]

Johannes Mosimann | legalis brief StrR 18.05.2026