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VORGESTELLT

Joel Haefeli - «Ich wage die Behauptung, dass Strafanzeigen gelegentlich als Mittel zur Beseitigung privater Konflikte missbraucht werden.»

Straf- & Strafprozessrecht

Joel Haefeli ist Staatsanwalt in der Abteilung Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt. Als Leitungsmitglied ist er aktuell verantwortlich für Teile des Dezernats Vermögenskriminalität, für die Innenfahndung sowie für operative Belange des Dezernats Digitale Kriminalität. Nebst dem Strafrecht und der Strafverfolgung gilt sein Interesse ferner der Waffengesetzgebung.

Wann sind Sie das erste Mal mit Strafrecht in Kontakt gekommen?

Das dürfte die Vorlesung «Strafrecht Allgemeiner Teil» anlässlich meines Studiums an der Universität Basel gewesen sein. Nach dessen Abschluss durfte ich im Rahmen eines Volontariats am Strafgericht Basel-Stadt erste «Gerichtsschreiberluft» schnuppern und feststellen, dass Sachverhalte häufig nicht so klar sind, wie sie im Hörsaal präsentiert wurden.

Was sind Ihre alltäglichen Herausforderungen?

Teil meiner täglichen Arbeit sind das Fällen und Vertreten verfahrenswesentlicher Entscheide in kurzer Zeit. Überdies gilt es, der einzelnen Ermittlung und Untersuchung auch bei sehr hoher Fallbelastung gerecht zu bleiben. Das ist nicht immer einfach. Glücklicherweise darf ich hochmotivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinen Reihen wissen. Gemeinsam machen wir das möglich.

Welche Eigenschaften sind für einen Staatsanwalt Ihrer Meinung nach wichtig?

Ein kühler Kopf, Entscheidfreudigkeit und ein Auge fürs Wesentliche – gepaart mit einem rechtskonformen Pragmatismus.

Über welche Eigenschaften sollten Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen verfügen?

Ein gesundes Mass an Empathie, Zuverlässigkeit, ein Flair für strategisches Denken sowie die Fähigkeit, der Klientschaft realistische Szenarien aufzuzeigen und – drauf gestützt – ein sachgerechtes Vorgehen zu erarbeiten.

Was wünschen Sie sich von der Strafverteidigung?

Da die Strafverteidigung – richtigerweise – einzig ihrer Klientschaft verpflichtet ist, will ich mich als Staatsanwalt nicht erdreisten, Wünsche an die Verteidigung zu richten. Mit einem freundlichen Umgang und konzisen Eingaben bin ich schon zufrieden.

Mit welcher Person aus dem Bereich des Strafrechts (aktuell oder historisch) würden Sie gerne für einen Tag die Rollen tauschen?

Mal über den Tellerrand gedacht: mit der beschuldigten Person. Wobei «gerne» hier freilich richtig zu verstehen ist: Niemand ist gerne beschuldigt. Beim Eröffnen von Strafverfahren ist die entsprechende Sorgfalt geboten. Dennoch könnte es in gewissem Sinne bereichernd sein, auch die Perspektive der beschuldigten Person und die damit verbundenen Gefühle, Unsicherheiten und Anstrengungen selbst erfahren zu haben. Bestenfalls schärft ein solches Experiment das Verständnis des eigenen Handelns.

Haben Ihre Erfahrungen mit dem Strafrecht Sie bzw. Ihre Sicht auf Menschen verändert?

In gewisser Weise schon. Meine Funktion bietet mir Einblicke in verschiedenste Lebensweisen, Beziehungen, Kulturen und Schicksale. So habe ich schnell gemerkt, dass meine Sicht der Dinge längst nicht die einzige ist. Daran will ich mich stets erinnern.

Machen Strafen Menschen zu besseren Leuten?

Natürlich erhoffe ich mir von Strafen eine positive general- sowie spezialpräventive Wirkung und damit eine Besserung des Verhaltens der Betroffenen. Gleichzeitig stelle ich Personen fest, die sich von Strafprozessen und den resultierenden Sanktionen kaum beeindruckt zeigen. Dort scheint unser System an Grenzen zu stossen; diese habe ich hinzunehmen.

Wenn Sie die Möglichkeit hätten, was würden Sie ändern (Strafnormen, Strafsystem, Prozess etc.)?

Ich wage die Behauptung, dass Strafanzeigen gelegentlich als Mittel zur Beseitigung privater Konflikte missbraucht werden, welche sich mit Strafprozessen nicht lösen lassen. Hier denke ich insbesondere an die Kategorie der Ehrverletzungen. Die Notwendigkeit dieser Straftatbestände dürfte meiner Meinung nach überdacht werden.

Sie haben bereits im Kanton Aargau in der Strafverfolgung gearbeitet. Welche zentralen Unterschiede zwischen der Strafverfolgung im Kanton Basel-Stadt und derjenigen im Kanton Aargau bestehen? Würden Sie in Bezug auf den Kanton Basel-Stadt etwas ändern wollen?

Durch das Verorten der Kriminalpolizei in der Staatsanwaltschaft und das parallele Bestehen der Kantonspolizei als (nahezu) reine Sicherheitspolizei gestalten sich einige Abläufe im Kanton Basel-Stadt anders als im Rest der Schweiz. Mittlerweile kenne ich beide Systeme samt ihrer Vor- und Nachteile. Eine abschliessende Aufzählung würde diesen Rahmen sprengen. Vorteile des «Basler Systems» sind m. E. beispielsweise der effiziente Weg der Kriminalpolizei zu staatsanwaltschaftlichen Kompetenzen und die hohe Verfügbarkeit der Sicherheitspolizei auf der Strasse. Demgegenüber ist die Kriminalpolizei im Kanton Basel-Stadt heute zusätzlich mit Aufgaben belastet, die andernorts durch die breiter tätige Kantonspolizei erledigt werden.

Das «Basler System» hat jedoch ein Ablaufdatum. Gegenwärtig wird das Strafverfolgungssystem des Kantons Basel-Stadt einer umfassenden Reorganisation unterzogen, im Rahmen derer die Kriminalpolizei in die Kantonspolizei verschoben werden soll. Persönlich wünsche ich mir hierbei weitere Effizienzsteigerungen – und keine verkappte Sparmassnahme.

Marco Belser | legalis brief StrR 15.04.2026