Mangelhafte Aktenführung: Bundesgericht schützt Nichteintreten auf StPO-Beschwerde
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Straf- & Strafprozessrecht
Die Beschuldigte A. verlangte in einem beim Strafgericht Basel-Stadt hängigen Strafverfahren, die Verfahrensakten seien mit einem Aktenverzeichnis zu versehen. Das Strafgericht, welches diesen Antrag zunächst gutgeheissen hatte, wies ihn auf Gesuch der Staatsanwaltschaft dann wiedererwägungsweise ab. Auf die gegen die entsprechende Verfügung erhobene Beschwerde trat das Appellationsgericht Basel-Stadt mit Entscheid vom 5. Dezember 2023 nicht ein. A. führt Beschwerde gegen diesen Nichteintretensentscheid und beantragt, den Entscheid des Appellationsgerichts aufzuheben und dieses anzuweisen, für eine Zustellung der vollständigen Verfahrensakten in StPO-konformer Weise zu sorgen (systematisch geordnet und in paginierter Form mit einem Inhaltsverzeichnis versehen sowie unter Beilage des Verfahrensprotokolls).
Erwägungen
Das Bundesgericht hält zunächst fest, der Streitgegenstand beschränke sich auf die Frage, ob die Vorinstanz zu Recht einen Nichteintretensentscheid getroffen habe. [...]
Marco Belser | legalis brief StrR 18.06.2025