Mitwirkungspflicht bei Landesverweisung trotz anerkanntem Flüchtlingsstatus

Art. 66a StGB , Art. 66d StGB , Art. 5 Abs. 2 AsylG , Art. 25 Abs. 2 BV , Art. 3 EMRK

StGB AT, Strafvollzug

Ein Beschuldigter rügt,  dass sein Flüchtlingsstatus in Bezug auf die Landesverweisung nicht korrekt gewürdigt wurde, da ihm in der Schweiz wegen des Fernbleibens des eritreischen Nationaldienstes Asyl gewährt worden sei. Sein Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung könne im Hinblick auf seine günstige Legalprognose aufgrund seines makellosen Vorlebens in der Schweiz keine Gefahr für die Sicherheit des Landes darstellen. Da er nicht vorbestraft sei, stellt sich der Beschuldigte auf den Standpunkt, er könne sich auf das flüchtlingsrechtliche Non-refoulement-Gebot beziehen, womit Art. 66d Abs. 1 lit. a und b StGB der Anordnung der Anordnung der Landesverweisung zuwiderlaufen.

Erwägungen

In casu reiste der Beschuldigte am 11. August 2015 in die Schweiz ein und erhielt am 24. Januar 2018 eine Aufenthaltsbewilligung B, die zweimal verlängert worden sei. Obschon die politische Situation in Eritrea nicht mit derjenigen der Schweiz vergleichbar sei, hätte der Beschul [...]

Cinzia Fallegger-Santo | legalis brief StrR 18.09.2023