Möglichkeit eines zukünftigen Gutachtens stellt ausreichenden Deliktskonnex bei Entsiegelung dar
Straf- & Strafprozessrecht
Gegen A. läuft ein Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Baden des Kantons Aargau (fortan: Staatsanwaltschaft). Ihm werden sexuelle Handlungen mit einem Kind im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Lehrer vorgeworfen. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung stellte die Kantonspolizei Aargau am 26. April 2024 ein Mobiltelefon (iPhone 11) sowie zwei Notebooks (MacBook Air) sicher, woraufhin A. deren Siegelung verlangte. Mit Verfügung vom 5. Juni 2024 wies das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau (fortan: ZMG) das Entsiegelungsgesuch der Staatsanwaltschaft ab und ordnete die Rückgabe der sichergestellten Geräte bzw. deren Abholung durch A. beim ZMG an. Zur Begründung führte es aus, es bestünden keine Hinweise dafür, dass sich auf den gesiegelten Geräten Beweise für die A. vorgeworfene Straftat befinden könnten. Es werde im Entsiegelungsgesuch weder geltend gemacht, dass vom fraglichen Vorfall Videos oder Fotos aufgenommen worden seien, noch, dass in diesem Zusammenhang Nachrichten ausgetauscht wor [...]
Marco Belser | legalis brief StrR 15.10.2025