Qualifizierte einfache Körperverletzung / qualifizierte Drohung / Vergewaltigung / lex mitior
BGer 6B_964/2023 vom 17.04.2024 (Publikation vorgesehen)
Art. 6 EMRK , Art. 29 BV , Art. 6 und Art. 7 StGB , Art. 13 IRSG
Straf- & StrafprozessrechtA.A. wurde 2022 vom Strafgericht Lausanne wegen mehrfacher Körperverletzung, Tätlichkeit, Drohung, Vergewaltigung und Ungehorsams gegen behördliche Verfügungen zu 36 Monaten Freiheitsentzug, einer Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Dies aufgrund verschiedener Handlungen gegenüber seiner Frau B.A. und seinen zwei Söhnen, welche alle im Zeitraum zwischen 2012, als A.A. und B.A. noch im Kosovo wohnten, bis 2020 ausgeführt wurden. 2023 bestätigte das Waadtländer Kantonsgericht dieses Urteil. A.A. reichte im August 2023 Beschwerde beim Bundesgericht ein, um einen Freispruch oder die Aufhebung des Entscheids zu erwirken. A.A. bestritt weder die Zuständigkeit der Schweiz noch die beidseitige Strafbarkeit, sondern rügte, dass die Anwendung des kosovarischen Rechts aufgrund der Verjährung zu einem Freispruch führen müsste. Diese Argumentation beruht auf dem Grundsatz der lex mitior. Das Bundesgericht erwägt, dass die beidseitige Strafbarkeit nicht die Identität der Normen, sondern deren [...]
Sarah Schöb | legalis brief StrR 18.07.2024