Restriktive Anwendung des Haftgrunds der Wiederholungsgefahr insbesondere bei Ersttätern

BGer 1B_195/2023 vom 27.04.2023

Art. 221. Abs. 1 StPO

Haft, StPO

Das Bundesgericht hatte sich im obgenannten Entscheid mit der Frage des restriktiv zu handhabenden Haftgrunds der Wiederholungsgefahr bei einem Ersttäter auseinanderzusetzen. Im zu beurteilenden Fall lag zudem ein Gutachten vor. Das Bundesgericht verneinte den Haftgrund der Wiederholungsgefahr und ordnete die Haftentlassung des Beschwerdeführers an.

Mit Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 6. Februar 2023 wurde der Beschwerdeführer wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 28. Monaten verurteilt. Zudem wurde eine Massnahme für junge Erwachsene im Sinne von Art. 61 StGB angeordnet, unter Aufschub des Vollzugs der Freiheitsstrafe. Der Beschwerdeführer hat darauf Berufung angemeldet und das Bezirksgericht Zürich verlängerte die Sicherheitshaft. Das Obergericht hatte sodann das Vorliegen der sog. «qualifizierten Wiederholungsgefahr» bejaht, das Bundesgericht verneint indes die Wiederholungsgefahr.

Erwägungen

Das Bundesgericht führt in E.2.1 [...]

Sandra Schultz | legalis brief StrR 16.05.2023