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REGESTEN

StPO / Haftentlassungsgesuch / qualifizierte Wiederholungsgefahr

BGer 7B_155/2024 vom 05.03.2024 (Publikation vorgesehen)

Art. 221 Abs. 1bis lit. b StPO , aArt. 221 Abs. 1 lit. c StPO , Art. 229 StPO , Art. 453 StPO

Haft, StPO

Das Bundesgericht beurteilte im vorliegenden Fall die Beschwerde gegen einen Haftprüfungsentscheid. Der Beschwerdeführer befand sich aufgrund einer Strafuntersuchung wegen vorsätzlicher Tötung sowie weiterer Delikte in Untersuchungshaft. Ihm wird im Wesentlichen vorgeworfen, eine Person mit mehreren Messerstichen in den Oberkörper sowie am Hals niedergestochen zu haben, woraufhin die Person diesen Stichverletzungen noch vor Ort erlegen sei. Ein Haftentlassungsgesuch wurde nach persönlicher Anhörung des Beschwerdeführers wegen qualifizierter Wiederholungsgefahr abgewiesen. Ohne sich im vorliegenden Fall vertieft mit dem Intertemporalrecht auseinander zu setzen, prüfte das Bundesgericht das Vorliegen des gesetzlichen Haftungsgrundes der «qualifizierten Wiederholungsgefahr» sowohl nach dem alten Recht als auch nach neuem Recht. Nach der bisherigen Rechtsprechung zu aArt. 221 Abs. 1 lit. c StPO sind drei Elemente für das Vorliegen von Wiederholungsgefahr konstitutiv: Erstens muss grundsätzlich das [...]

Silvan Biedermann | legalis brief StrR 21.05.2024