StPO / Strafverfahren / Entsiegelung
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StPO
Die Bundesanwaltschaft führte im vorliegenden Fall eine Strafuntersuchung wegen qualifizierten Betrugs und qualifizierter Geldwäscherei. Die Bundesanwaltschaft liess bei zwei Banken Unterlagen zu den Geschäftsbeziehungen der A. AG edieren. Die A. AG beantragte die unverzügliche und vollständige Versiegelung der edierten Unterlagen. Im weiteren Verlauf hob das Zwangsmassnahmengericht die Siegelung mittels Entsiegelungsentscheid auf. Vor Bundesgericht waren die Fragen der Gründe für eine Versiegelung nach Art. 264 StPO strittig. Das Bundesgericht führte aus, dass die schutzwürdigen Geheimnisinteressen, die einer Entsiegelung entgegenstehen können, abschliessend definiert und gegenüber dem alten Recht restriktiver gefasst sind. Geschäftsgeheimnisse bzw. Geschäftsschutzinteressen sowie das Bankkundengeheimnis (Art. 47 BankG) fallen jedoch nicht unter die in Art. 264 StPO geregelten Geheimnisschutzgründe. Das Bundesgericht entschied somit, dass die in Art. 264 StPO nicht genannten Gehe [...]
Silvan Biedermann | legalis brief StrR 16.01.2025