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REFORMATIO IN PEIUS
StPO / reformatio in peius
BGer 6B_75/2023 vom 18.04.2023 (Publikation vorgesehen)Art. 391 Abs. 2, Art. 400 Abs. 3 lit. b, Art. 409 Abs. 1 und 2 StPO
Der Beschwerdeführer, der in einigen Anklagepunkten freigesprochen und ursprünglich zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden war, legte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein. Die Vorinstanz kassierte das Urteil wegen offensichtlicher wesentlicher Mängel, noch bevor sie die Berufungserklärung [...]
legalis brief StrR 18.07.2023