Strafverfahren / Haftentlassungsgesuch

Art. 222 StPO

Haft, StPO

Der Beschwerdeführer A. wurde im Februar 2022 wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft versetzt, welche später mit Verfügung bis im November 2022 verlängert wurde. Im Oktober 2022 wurde aufgrund eines Haftentlassungsgesuchs des Beschwerdeführers vom Zwangsmassnahmengericht per Verfügung die unverzügliche Haftentlassung angeordnet. Dagegen reichte die Staatsanwaltschaft gleichentags beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde ein, welche im November 2022 gutgeheissen wurde. Die Verfügung wurde aufgehoben und das Haftentlassungsgesuch von A. abgelehnt. Gegen diesen Entscheid erhob A. Beschwerde am Bundesgericht. Im November stellte die Staatsanwaltschaft erneut ein Haftverlängerungsgesuch, welches vom Zwangsmassnahmengericht abgelehnt wurde, doch nach anschliessender Beschwerde vom Obergericht gutgeheissen wurde. Auch gegen diesen Entscheid erhob A. Beschwerde. Das Bundesgericht befasste sich mit der Beschwerdelegitimation der Staatsanwaltschaft gegen die Haftentlassung des Beschwerdeführers. Na [...]

Sarah Schöb | legalis brief StrR 17.04.2023