Umwandlung in stationäre Massnahme nach 9-jähriger Freiheitsstrafe

Art. 29 Abs. 2 BV , Art. 59 Abs. 1 StGB , Art. 63 Abs. 1 StGB

Strafen und Massnahmen

Die nachträgliche Umwandlung einer vollzugsbegleitenden ambulanten Massnahme nach der Verbüssung einer neunjährigen Freiheitsstrafe ist verhältnismässig. Ferner ist die erforderliche Schwere einer psychischen Störung bei der Anordnung einer ambulanten Massnahme dieselbe wie bei der stationären Massnahme.

Der Beschwerdeführer wurde 2009 rechtskräftig der mehrfachen sexuellen Nötigung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt. Gleichzeitig ordnete das Gericht eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme an. Am 12. November 2021 wäre die 9-jährige Freiheitsstrafe verbüsst gewesen. Einige Monate davor, am 8. Januar 2021 stellte des Amt für Justizvollzug bei der Staatsanwaltschaft das Gesuch, vor Gericht den Antrag auf nachträgliche Anordnung einer stationären Massnahme zu vertreten, was diese auch tat. Das zuständige Obergericht hiess den Antrag gut, was das Bundesgericht in einem ausführlich begründeten Urteil bestätigt.

Der Beschwerdeführer [...]

Sandro Horlacher | legalis brief StrR 18.07.2023