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URTEILSBESPRECHUNGEN

Untersuchungshaft bei Wiederholungsgefahr für Vermögensdelikte

vom

StPO

Gegen den Beschuldigten A. wird eine Strafuntersuchung wegen zahlreicher Vermögensdelikte geführt. Er befindet sich wegen angenommener Wiederholungsgefahr in Untersuchungs- bzw. Sicherheitshaft und gelangt an das Bundesgericht mit dem Antrag, den Entscheid des Obergerichts Zürich aufzuheben und ihn aus der Haft zu entlassen, unter Feststellung, dass keine Wiederholungsgefahr im Sinne von Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO vorliege.

Auf das Feststellungsbegehren tritt das Bundesgericht nicht ein, da es an einem spezifischen Feststellungsinteresse fehlt, weil die Wiederholungsgefahr im Rahmen der Haftbeschwerde ohnehin zu prüfen ist (E. 1.2). Es weist bereits einleitend darauf hin, dass es das Recht von Amtes wegen anwendet (Art. 106 Abs. 1 BGG) und weder an die in der Beschwerde angeführten Argumente noch an die Erwägungen der Vorinstanz gebunden ist, eine Beschwerde also aus davon abweichenden Gründen gutheissen oder abweisen kann (E. 1.3).

Das Bundesgericht verweist zunächst auf seine Rec [...]

Johannes Mosimann | legalis brief StrR 17.09.2025