UnverhÀltnissige Erstellung eines DNA-Profils
Bger 7B_176/2023 vom 24.05.2024
aArt. 255 Abs. 1 lit. a StPO , Art. 36 Abs. 1-3 BV
BeweisrechtDNA-Profilerstellungen sind jeweils nur dann verhÀltnismÀssig, wenn sie einem konkreten Zweck dienen.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons ZĂŒrich fĂŒhrt eine Strafuntersuchung gegen A. wegen schwerer GeldwĂ€scherei, gewerbsmĂ€ssiger DatenbeschĂ€digung, Pornografie (Besitz mehrerer tausend kinderpornografischer Darstellungen), Cyberangriffen und damit verbundenen Erpressungen sowie weiterer Delikte. Mit VerfĂŒgung vom 12. Januar 2023 ordnete die Staatsanwaltschaft die erkennungsdienstliche Erfassung von A. und die Abnahme eines Wangenschleimhautabstrichs zur Erstellung eines DNA-Profils an. A. erhob gegen diese VerfĂŒgung Beschwerde ans Obergericht des Kantons ZĂŒrich, das die Beschwerde abwies. In der Folgte gelangt A. mit einer Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht. Er macht geltend, die DNA-Probenahme und -Profilerstellung seien nicht verhĂ€ltnismĂ€ssig, da nicht ersichtlich sei, inwiefern die Erstellung seines DNA-Profils zur AufklĂ€rung der ihm vorgeworfenen Delikte beitragen könne. Das [...]
Anina Hofer | legalis brief StrR 18.06.2024