Urkundenfälschung / Willkür / rechtliches Gehör
Art. 110 Abs. 4, Art. 251 Ziff. 1 StGB
Rechtliches Gehör, StPODem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, bei der Neuvermietung diverser Mietwohnungen falsche Anfangsmietzinse in den amtlichen Formularen eingetragen zu haben. Zudem habe er in den neuen Mietverträgen unter der Rubrik «ehemaliger Mieter» falsche Namen eingetragen. Die Falschangaben zielten darauf ab, die Rendite der Liegenschaften zu optimieren, indem erhebliche Mietzinserhöhungen verschleiert sowie Anfechtungen des Anfangsmietzinses vermieden werden sollten. Das Genfer Kantonsgericht legte der Verurteilung des Beschwerdeführers in beiden Fällen eine unwahre Urkunde im Sinne von Art. 251 Ziff. 1 StGB (intellektuelle Fälschungen) zugrunde. Der Beschwerdeführer bestreitet diese Qualifizierungen. Amtliche Formulare zum Schutze der Mieter und zur Vermeidung missbräuchlicher Mietzinserhöhungen sind durch das Gesetz inhaltlich strengen Vorgaben unterworfen, weshalb ihnen nach dem neuen Grundsatzentscheid des Bundesgerichts ein erhöhter Beweiswert zukommt und diese grundsätzlich als Urkunden im Si [...]
Stefanie Stoll | legalis brief StrR 23.08.2022