Öffentliches Personalrecht – Praxisänderung bei der Festsetzung von Abfindungen nach Personalgesetz
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öffentliches Personalrecht
A., geboren 1957, war seit Oktober 2010 als Fachtechnischer Leiter und Bereichsleiter Produktion und Qualität bei der Kantonsapotheke Zürich angestellt. Er war zudem Mitglied der Geschäftsleitung. Im Mai bzw. Juni 2021 gab der Kantonsapotheker eine interne Untersuchung betreffend eine Konfliktsituation / gegenseitige Mobbingvorwürfe von A. und einem anderen Geschäftsleitungsmitglied in Auftrag. Nach Vorliegen des Untersuchungsberichts löste die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich das Anstellungsverhältnis mit A. per 30. April 2022 auf, wobei es festhielt, dass die Auflösung als von A. verschuldet gelte und ihm daher keine Abfindung zustehe. Infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit verlängerte sich die Anstellung bis Ende Juni 2022. A. erreichte Ende Juli 2022 das ordentliche Pensionierungsalter (Referenzalter).
A. focht die Verfügung der Gesundheitsdirektion beim Regierungsrat des Kantons Zürich an, welcher das Rechtsmittel abwies. Gegen den Entscheid des Regierungsrates erho [...]
Patrick Näf | legalis brief ArbR 20.01.2026