Notwendigkeit der Anhörung eines Kindes sowie Ausweitung der Betreuungsanteile eines Elternteils bei konfliktreicher Beziehung zwischen den Eltern
BGer 5A_975/2022 vom 30.08.2023Art. 298 ZPO Art. 298 Abs. 2ter ZGBKinderbetreuung, alternierende Obhut C.B. (geb. 3.12.2013) ist die Tochter von A. (Vater) und D.B (Mutter). Die Eltern waren nie verheiratet, es lag aber die gemeinsame elterliche Sorge ĂŒber C.B vor. C.B. stand unter alleiniger Obhut der Mutter. Es wurde fĂŒr sie eine Beistandschaft nach Art.