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URTEILSBESPRECHUNGEN

Fristwiederherstellung

BGer 4F_51/2025 vom 30.01.2026

Art. 50 BGG

Arbeitsrecht

Das Obergericht des Kantons Zürich wies am 30. September 2025 die Berufung von A. in einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit gegen die B. AG ab. Mit an das Obergericht des Kantons Zürich adressierter Eingabe vom 12. November 2025 ersuchte die Gesuchstellerin um Wiederherstellung der Frist zur Anfechtung des Urteils des Obergerichts vom 30. September 2025. Das Obergericht leitete diese Eingabe am 14. November 2025 an das Bundesgericht weiter (Eingang 17.November 2025). Am 8. Dezember 2025 übermittelte die Gesuchstellerin die Seiten 1–4 ihrer «definitiven und ergänzten Beschwerde» vom 8. Dezember 2025, worin sie auch das Gesuch um Wiederherstellung der Beschwerdefrist ergänzte.

Die Rechtsvertreterin von A. konnte das Urteil des Obergerichts beim ersten Zustellversuch nicht entgegennehmen, weil die Post bei der Abholung am Postschalter Enge trotz Vorlage der Abholungseinladung nicht alle avisierten Einschreiben aushändigte. Das Urteil des Obergerichts wurde ohne Wissen der Rechtsvertreterin an [...]

Céline Schmid | legalis brief ArbR 20.04.2026