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URTEILSBESPRECHUNGEN

Neuer Sperrfristenlauf aufgrund neuer Krankheit

vom

Kündigungsschutz, Sperrfrist, neue Krankheit

Das Bundesgericht hatte in diesem Entscheid unter anderem Gelegenheit, auf seine Rechtsprechung betreffend die Sperrfristenberechnung bei Rückfällen und unterschiedlichen Krankheitsgründen zurückzukommen.

Ein Mitarbeitender hatte zunächst einen Herzinfarkt erlitten und war daher erst vollumfänglich und dann noch teilweise arbeitsunfähig. Später wurde er aufgrund von Symptomen von Depressionen und Angstzuständen wiederum 100% arbeitsunfähig.

Das Bundesgericht hielt fest, dass die zweite Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Depressionen und Angstzuständen keinen Zusammenhang zum vorangehenden Herzinfarkt hatte. Die zweite Erkrankung löste daher eine neue Sperrfrist aus. Die Sperrfrist von vorliegend 180 Tagen war damit bei der Kündigung durch die Arbeitgeberin noch nicht abgelaufen und die Kündigung war nichtig. Erst die später von der Arbeitgeberin ausgesprochene vorsorgliche Kündigung vermochte das Arbeitsverhältnis zu beenden.

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Flora Stanischewski | legalis brief ArbR 23.10.2025