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URTEILSBESPRECHUNGEN

Rückforderung von rechtsgrundlosen Lohnzahlungen im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis

vom

Arbeitsrecht

A. war ab dem 1. August 2018 als Primarlehrerin für die Stadt Dübendorf tätig, ab dem 1. August 2019 in einem Pensum von 64% sowie zusätzlich zu 22% als Lehrperson für Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Per 1. August 2020 wurde sie mit einem Pensum von 100% als Primarlehrerin auf kantonaler Ebene angestellt. Die Beschäftigungen auf kommunaler Ebene bzw. als Lehrperson für die Stadt Dübendorf, insbesondere auch für DaZ, fielen weg. Dennoch wurde A. über längere Zeit hinweg weiterhin ein Lohn durch die Stadt Dübendorf ausgerichtet, konkret für das Teilpensum als Lehrperson für DaZ. Im April 2022 forderte diese gut CHF 30'000 zurück.

Gegen die Verpflichtung zur Rückleistung durchlief A. den entsprechenden Instanzenweg bis zur Beschwerde ans BGer, vor welchem sie unterlag.

Erwägungen

In Frage standen zunächst die Zuständigkeit der verfügenden Instanzen und die Gewährung des rechtlichen Gehörs, was vorliegend aber nicht vertieft wird. Von Interesse ist die materiell- [...]

Marco Kamber | legalis brief ArbR 21.08.2025