Eignung als Vorsorgebeauftragter
Vorsorgeauftrag
Ausgangspunkt der Beschwerde bildete der Umstand, dass der Vorsorgeauftrag der Betroffenen nicht vollumfänglich bewilligt wurde. Namentlich wurde dem Beschwerdeführer 3, welcher gemäss Vorsorgeauftrag die Vermögenssorge und des Rechtsverkehrs übernehmen sollte, die Eignung abgesprochen.
Das Bundesgericht ging in E. 3.1 ausführlich auf die Voraussetzungen des Vorsorgebeauftragten und den Modus der Prüfung durch die KESB ein. Anschliessend legte es die Gründe der Ablehnung dar. Die Vorinstanz war zum Schluss gekommen, dass die Einsetzung von C. als Vorsorgebeauftragter den familiären Konflikt ausweiten könne und der familiäre Konflikt sich negativ auf die Interessen der Betroffenen auswirke (E.3.2.2). Der Beschwerdeführer wendete hiergegen ein, dass das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen zu beachten sei. Auch sei der Vorsorgeauftrag im Wissen des familiären Konflikts eingegangen worden. Eine Ausweitung des Konflikts aufgrund des Vorsorgeauftrags sei nicht zu erwarten (E. 3.3). Das Bu [...]
Rosa Renftle | legalis brief FamR 30.09.2025