Tabea Fuchs – «Die Spannung zwischen Sozialschutz und Eigentumsgarantie ist zentral für das Schweizer Mietwesen.»
Mietrecht

Tabea Fuchs absolvierte ihren Master an der Universität Zürich in Rechtswissenschaften und einen LL.M. an der Universiteit Maastricht. Seit 2021 ist sie Gerichtsschreiberin und Vorsitzende der Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen am Bezirksgericht Dietikon.
Wann sind Sie das erste Mal mit dem Mietrecht in Kontakt gekommen?
Das erste Mal mit dem Mietrecht in Kontakt gekommen bin ich während meiner Tätigkeit als Auditorin beim Bezirksgericht Dietikon. Vertieft befasse ich mich damit in meiner aktuellen Funktion als Vorsitzende der Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen, wo mietrechtliche Fragestellungen meinen Berufsalltag prägen.
Was sind Ihre alltäglichen Herausforderungen?
In der Praxis zeigt sich häufig, dass bei ausserordentlichen Kündigungen die formellen und materiellen Voraussetzungen nicht konsequent eingehalten werden. Besonders bei der Kündigung wegen Zahlungsverzugs gemäss Art. 257d OR passieren oft Fehler – selbst auf Seiten professionell geführter Liegenschaftsverwaltungen. Dies erstaunt angesichts der klaren gesetzlichen Vorgaben und der gefestigten Rechtsprechung doch stets aufs Neue.
Gibt es Anekdoten aus Ihrer Tätigkeit im Bereich Mietrecht?
Immer wieder kommt es vor, dass Konflikte eskalieren, weil ausschliesslich schriftlich kommuniziert wird. Anstatt vieler Briefe und Schreiben würde ein einfaches Gespräch zwischen den Parteien die Mieter und Vermieter oft schneller und nachhaltiger zu einer gemeinsamen Lösung bringen. Gerade im Schlichtungsverfahren zeigt sich, wie viel durch direkte Kommunikation erreicht werden kann.
Wenn Sie die Möglichkeit hätten, etwas am Mietrecht/Mietsystem ändern zu können, was wäre das?
Weniger eine Gesetzesänderung als vielmehr eine Stärkung der Konfliktkultur wäre aus meiner Sicht wünschenswert. Das gegenseitige Verständnis und die Möglichkeit, gemeinsame Lösungen zu finden, sollten verstärkt werden. Man darf nicht vergessen, dass es sich einerseits um das Dach über dem Kopf einer Person oder Familie handelt und andererseits um das Eigentum von natürlichen oder juristischen Personen. Diese doppelte Schutzwürdigkeit verlangt nach einem respektvollen und verantwortungsbewussten Umgang auf beiden Seiten.
Welches wäre Ihr wichtigster Tipp an die Vermieter, welches an die Mieter?
Für beide sicherlich, das gemeinsame Gespräch zu suchen. Die Vermieter sollten vor einem Mietantritt oder einer Kündigung die formellen Vorschriften gemäss OR beachten, vor allem die zwingenden Bestimmungen des Mietrechts sowie die kantonalen Formvorschriften (z.B. amtliche Formulare bei Kündigungen). Die Mieter sollten auf schriftliche Verträge und Abnahmeprotokolle bestehen und bei Unklarheiten frühzeitig fachkundigen Rat einholen, insbesondere innerhalb der gesetzlichen Anfechtungsfristen.
Wie hat sich das Mietwesen in den vergangenen Jahren Ihrer Meinung nach verändert?
Feststellbar ist eine zunehmende Verdichtung des Wohnraums sowie ein anhaltender Wohnungsmangel in vielen Regionen der Schweiz. Dadurch hat sich der Wohnungsmarkt und damit der Wettbewerb verändert, was zu einem grösseren Druck sowohl für die Vermieter- als auch für die Mieterschaft führt. Zudem nehmen komplexe Fragestellungen rund um energetische Sanierungen, Mietzinsanpassungen nach wertvermehrenden Investitionen sowie befristete Vertragsmodelle zu.
Welches sind Ihrer Meinung nach die grössten Stärken und Schwächen im Schweizer Mietwesen?
Die Frage ist schwierig zu beantworten, weil es darauf ankommt, aus welcher Sicht man dies beurteilt. Eine Münze hat immer zwei Seiten. Eine klare Stärke des Schweizer Mietrechts ist der differenzierte und ausgebaut geregelte Mieterschutz, insbesondere im Bereich Kündigungsschutz und Mietzinskontrolle. Gleichzeitig wird aus Eigentümersicht teilweise kritisiert, dass die Durchsetzung berechtigter Interessen – etwa bei Sanierungen oder bei missbräuchlicher Nutzung – mit erheblichem formellem Aufwand verbunden sein kann. Die Ausgewogenheit zwischen Sozialschutz und Eigentumsgarantie bleibt daher ein zentrales Spannungsfeld.
Welches ist Ihrer Meinung nach die grösste Herausforderung im Schweizer Mietwesen in den kommenden 10 Jahren?
Die notwendige Sanierung von vielen älteren Gebäuden und der Wohnungsmangel. Insbesondere die energetische Erneuerung des Gebäudeparks im Kontext der klimapolitischen Zielsetzungen wird das Mietrecht stark prägen. Dabei wird es entscheidend sein, Investitionsanreize zu schaffen und gleichzeitig die Tragbarkeit der Mietzinse für die Mieterschaft sicherzustellen.
Christoph Meyer | legalis brief MietR 07.04.2026