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PRAKTISCHES

Dos and Don’ts der Strafverteidigung – die Verhandlung vor dem ZMG: Anordnung der Untersuchungshaft

Haft, Straf- & Strafprozessrecht

Die Verhandlung vor dem Zwangsmassnahmengericht (ZMG) über die Anordnung von Untersuchungshaft gehört zu den einschneidenden Momenten im Strafverfahren. Innerhalb kürzester Zeit entscheidet sich, ob eine beschuldigte Person in Haft bleibt oder entlassen wird.

Die Untersuchungshaft stellt einen schweren Eingriff in die persönliche Freiheit dar und ist nur zulässig, wenn sowohl grundsätzlich ein dringender Tatverdacht als auch mindestens ein besonderer Haftgrund – etwa Flucht-, Kollusions- oder Wiederholungsgefahr – vorliegen und die Haft verhältnismässig erscheint. Gerade unter erheblichem Zeitdruck gilt es für die Verteidigung, die Akten effizient auszuwerten, die Situation des Klienten realistisch einzuschätzen und mögliche Alternativen zur Haft frühzeitig vorzubereiten.

Die aus Sicht der Autorin wichtigsten Überlegungen für die Verteidigung werden nachfolgend dargestellt.

Prüfung der Haftvoraussetzungen

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Linda Fischer | legalis brief StrR 18.05.2026