P
PRAKTISCHES

Dos and Don’ts der Strafverteidigung – Vorzeitiger Straf- und Massnahmenvollzug

Straf- & Strafprozessrecht

Der Übergang von der Untersuchungs- oder Sicherheitshaft in den vorzeitigen Vollzug gemäss Art. 236 StPO kann eine zentrale strategische Weichenstellung der Strafverteidigung darstellen. Der Beitrag meines Kollegen, Johannes Mosimann, beleuchtete bereits allgemein den vorzeitigen Strafvollzug.

Zu unterscheiden ist zwischen dem vorzeitigen Strafvollzug und dem vorzeitigen Massnahmenvollzug. Der vorzeitige Massnahmenvollzug ermöglicht demgegenüber den sofortigen Beginn einer stationären therapeutischen Massnahme und kann die Gesamtdauer der Freiheitsentziehung verkürzen.

Die Bewilligung des vorzeitigen Vollzugs setzt nochmals kurz zusammengefasst voraus, dass der Beschuldigte einen entsprechenden Antrag stellt bzw. zustimmt, der Stand des Verfahrens den Vollzug zulässt (insbesondere keine erhebliche Kollusionsgefahr mehr besteht und die Untersuchungshandlungen kurz vor dem Abschluss stehen), weiterhin ein Haftgrund vorliegt, eine entsprechende Sanktion mit hoher Wahrscheinlichkeit zu e [...]

Linda Fischer | legalis brief StrR 19.01.2026